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 Aus der Rathaus-Umschau vom 7. Juli 2000 
 
 
*Bauleitplanung für den Nordteil des Straßenbahnbetriebshofes an der Zschokkestraße

(7.7.2000) Das seit über 60 Jahren als Straßenbahnbetriebshof durch die Stadtwerke München GmbH genutzte Gelände südlich der Zschokkestraße zwischen Westend- und Hans-Thonauer-Straße wird in seinem Nordteil für Zwecke des Betriebshofes nicht mehr benötigt. Der Südteil hingegen soll weiterhin für den Straßenbahnbetrieb nutzbar bleiben. Damit ist es möglich, den Nordteil des Betriebshofes einer anderen Nutzung zuzuführen. Oberbürgermeister Christian Ude hat in der stadtratslosen Zeit am 11. Mai 1994 entschieden, für das gesamte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel der Planung ist es, den Nordteil des Straßenbahnbetriebshofes städtebaulich neu zu gestalten und im Südteil die Nutzung als Straßenbahnbetriebshof auch weiterhin sicherzustellen. Ziele der Grünordnung sind die Verbesserung der Grünausstattung, die Verringerung der Versiegelung und die Schaffung von ausreichend nutzbaren Freiflächen im Planungsgebiet. Gleichzeitig soll der nördliche Planungsbereich für Fußgänger und Radfahrer durchlässig gestaltet werden.

Im Nordteil des Planungsgebietes entlang der Zschokkestraße ist im Anschluss an die westlich vorhandene Wohnbebauung als Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. An der Ecke Zschokke- / Westendstraße ist aufgrund der verkehrsgünstigen Lage, der hohen Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr sowie der vorhandenen Kerngebiete östlich und westlich der Westendstraße eine Kerngebietsnutzung (MK) vorgesehen. Südlich der geplanten Baugebiete soll sich eine öffentliche Grünfläche von der Westend- bis zur Hans-Thonauer-Straße erstrecken.

Der Südteil des Planungsgebietes zwischen Hans-Thonauer- und Westendstraße soll als Gemeinbedarfsfläche Straßenbahnbetriebshof festgesetzt werden, damit der verbleibende Teil des Betriebshofes auch in Zukunft für den Straßenbahnbetrieb genutzt werden kann.

Hinweis: Die Auswirkungen des Bebauungsplanes müssen sich nicht auf den Bebauungsplanumgriff beschränken. So löst beispielsweise die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche, soweit sie erschließungsbeitragsfähig ist, in der Regel eine Erschließungsbeitragspflicht für die Baugrundstücke aus, die von der Grünanlage nicht weiter als etwa 200 Meter (Luftlinie) entfernt liegen.

Die Planunterlagen werden vom 12. Juli mit 14. August dargelegt:

 

Dieser Text stellt keine Meinungsäußerung des VCD dar, sondern ist ein Zitat aus der Münchner Rathaus-Umschau vom 7. Juli 2000.
Bei der Stadt München sind ältere Ausgaben ab dem 20. Dezember 1999 als PDF-Dateien erhältlich. Die wichtigeren Meldungen archivieren auch die Haidhauser Nachrichten (wie bei der Stadt nicht ganz lückenlos, aber im HTML-Format und mit Suchfunktion).

 
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