Keine chemischen Pflanzenschutzmittel zur
Unkrautbeseitigung
(11.5.2000) "Wie bekämpfe ich das Unkraut auf Gehwegen, Garageneinfahrten, Vor- und Parkplätzen?" Diese Frage wird für die meisten Hausbesitzer alljährlich im Frühjahr aktuell. Zu schnell wird dabei auf die im Handel erhältlichen chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zurückgegriffen, obwohl dies nach den einschlägigen Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes grundsätzlich verboten ist.
Die Ergebnisse des Münchner Grundwasseruntersuchungsprogramms belegen diese Entwicklung leider deutlich. In über 50 Prozent der analysierten Grundwasserproben sind Pflanzenschutzmittel nachgewiesen worden, wobei die Schadstoffgehalte teilweise die zulässigen Trinkwassergrenzwerte erheblich übersteigen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt appelliert deshalb an alle Grundeigentümer und Hausverwaltungen großer Wohnanlagen sowie auch öffentliche Dienststellen, die gesetzlichen Vorschriften strengstens einzuhalten. Natürlich sind auch Eigenheimbesitzer an die
einschlägigen Regelungen über den Einsatz und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gebunden.
Die von der biologischen Bundesanstalt zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Pestizide, Herbizide, Fungizide usw.) dürfen nur in Gärten sowie in der Land- oder Forstwirtschaft verwendet werden. Auf allen anderen Flächen wie Wegen, Parkplätzen usw. sind chemische Unkrautbekämpfungsmittel nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine solche Genehmigung äußerst streng. Nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht ist es für jeden Hausbesitzer durchaus vertretbar, das Unkraut mit der Hand oder mechanisch zu beseitigen. Deshalb gibt das Referat für Gesundheit und Umwelt für chemische Pflanzenschutzmitteleinsätze auch grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen.
Fragen zu diesem Thema werden am Umwelttelefon (2 33 - 2 66 66, - 2 66 67) oder unter der Rufnummer 2 33 - 2 46 93 beantwortet.
Dieser Text stellt keine Meinungsäußerung des VCD dar, sondern ist ein Zitat aus der Münchner Rathaus-Umschau vom 11. Mai 2000. Bei der Stadt München sind ältere Ausgaben ab dem 20. Dezember 1999 als PDF-Dateien erhältlich. Die wichtigeren Meldungen archivieren auch die Haidhauser Nachrichten (wie bei der Stadt nicht ganz lückenlos, aber im HTML-Format und mit Suchfunktion).