Aufhebung der Tempobeschränkung in der Sonnenstraße
(31.3.2000) Im
östlichen Bereich der Sonnenstraße war nach Abschluss des ersten Abschnitts der Baumaßnahme durch Messungen eine Rutschgefahr für die Verkehrsteilnehmer bei ungünstiger Witterung festgestellt worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hatte das Baureferat daraufhin Anfang Februar eine Tempobeschränkung auf 30 km/h veranlasst.
Nun ergab eine erneute Messung, dass der Warnwert durch den Verkehrsfluss unterschritten und der Straßenbelag griffiger geworden ist. Somit besteht keine Veranlassung, die Tempobeschränkung auf 30 km/h weiterhin aufrechtzuerhalten.
Das Baureferat wird veranlassen, die Tempobeschränkung Anfang nächster Woche wieder aufzuheben und somit wieder einen zügigen Verkehrsfluss sicherstellen.
Dieser Text stellt keine Meinungsäußerung des VCD dar, sondern ist ein Zitat aus der Münchner Rathaus-Umschau vom 31. März 2000. Bei der Stadt München sind ältere Ausgaben ab dem 20. Dezember 1999 als PDF-Dateien erhältlich. Die wichtigeren Meldungen archivieren auch die Haidhauser Nachrichten (wie bei der Stadt nicht ganz lückenlos, aber im HTML-Format und mit Suchfunktion).