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 Aus der Rathaus-Umschau vom 17. Februar 2000 
 
 
*"Geld zurück" auch bei der S-Bahn? · OB Ude schreibt an Ministerpräsident Stoiber

(17.2.2000) Nachdem der Stadtrat der Landeshauptstadt als Aufgabenträger der städtischen Verkehrsmittel U-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr in der Vollversammlung am Mittwoch einstimmig beschlossen hatte, bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten eine "Geld zurück"-Garantie zu geben, hat Oberbürgermeister Christian Ude Bayerns Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber gebeten, der Freistaat Bayern möge als Aufgabenträger des S-Bahn-Verkehrs möglichst schnell diesem positiven Beispiel folgen und auf eine entsprechende Regelung beim Verkehrsunternehmen DB Regio drängen, das den S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Freistaates durchführt. Nach Udes Ansicht hätten die Fahrgäste der S-Bahn absolut kein Verständnis, wenn ausgerechnet ihnen die "Geld zurück"-Garantie vorenthalten werde, obwohl sie am allermeisten von den Verzögerungen im Öffentlichen Nahverkehr betroffen seien.

Der Brief an Ministerpräsident Dr. Stoiber hat folgenden Wortlaut:

"Wie Sie wahrscheinlich schon den Medien entnommen haben, hat die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München als Aufgabenträger der städtischen Verkehrsmittel U-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr einstimmig beschlossen, bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten eine 'Geld zurück'-Garantie nach dem Berliner Modell zu gewähren. Die Stadtverwaltung als Aufgabenträger und die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke als Verkehrsunternehmen werden diese Regelung schnellstmöglich in Kürze in Kraft setzen. Deshalb appelliere ich an den Freistaat Bayern, als Aufgabenträger des S-Bahn-Verkehrs dem positiven Beispiel der Landeshauptstadt München zu folgen und ebenfalls eine solche Regelung schnellstmöglich einzuführen, gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen DB Regio, das im Auftrag des Freistaates den S-Bahn-Verkehr durchführt. Die Fahrgäste der S-Bahn, die am meisten von Verzögerungen im Öffentlichen Nahverkehrsangebot betroffen sind, hätten sicherlich kein Verständnis dafür, wenn sie von der im Münchner Rathaus einstimmig beschlossenen Vergünstigung ausgeschlossen blieben. Der Stadtrat legt Wert auf gleichartige Entschädigungsregelungen im gesamten Ballungsraum München, deshalb bin ich auch gerne bereit, im direkten Kontakt oder im Rahmen des MVV, in dem die Aufgabenträger Stadt und Staat zusammenwirken, die städtischen Regelungen vorzustellen und abzustimmen, solange dies nicht zu Verzögerungen führt. Auf Wunsch und Forderung des Freistaates Bayern ist die Bahn AG im MVV nicht mehr vertreten, sodass auf die Bahn nur vom Freistaat Bayern als Aufgabenträger eingewirkt werden kann und nicht im Rahmen des MVV-Gesellschafterkreises. Nach dem Gesellschaftsvertrag des MVV bestimmen die Aufgabenträger in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über Art und Umfang des Verkehrsangebotes.

Der Stadtratsbeschluss hat folgenden Wortlaut:

  1. Der Stadtrat strebt an, dass allen Benutzern des ÖPNV im Großraum München bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten eine Entschädigung nach dem Berliner Modell erstattet wird.

  2. Die Stadt München als Aufgabenträgerin des U-Bahn-, Bus- und Straßenbahnverkehrs erklärt sich bereit, ihren Fahrgästen eine entsprechende Fahrpreiserstattung zu gewähren. Mit den Stadtwerken München / Verkehrsbetriebe ist ein entsprechendes Verfahren zu erarbeiten.

  3. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert den Freistaat Bayern als Aufgabenträger des S-Bahn-Verkehrs und die Bahn AG als zuständiges Verkehrsunternehmen auf, bei Verspätungen der S-Bahn eine gleiche Regelung einzuführen.

Ich darf Sie bitten, diese Anregung des Münchner Stadtrats, die immerhin einstimmig beschlossen wurde, möglichst umgehend aufzugreifen und in die Tat umzusetzen.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich wegen einer teilweise missverständlichen Medien-Berichterstattung, die heute den Eindruck erweckt, es gebe aufgrund des Stadtratsbeschlusses bereits eine Regelung für alle Zuständigkeitsbereiche innerhalb des MVV, mich gezwungen sehe, zur Klarstellung des tatsächlichen Geltungsumfangs sowie der Zuständigkeiten diesen Brief zu veröffentlichen."

 

Dieser Text stellt keine Meinungsäußerung des VCD dar, sondern ist ein Zitat aus der Münchner Rathaus-Umschau vom 17. Februar 2000.
Bei der Stadt München sind ältere Ausgaben ab dem 20. Dezember 1999 als PDF-Dateien erhältlich. Die wichtigeren Meldungen archivieren auch die Haidhauser Nachrichten (wie bei der Stadt nicht ganz lückenlos, aber im HTML-Format und mit Suchfunktion).

 
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