(17.1.2000) Im
Bereich der A95 (BAB München - Garmisch) wird im Stadtgebiet ab AS Kreuzhof bis Luise-Kiesselbach-Platz die in Richtung stadteinwärts vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf 60 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen reduziert. Diese Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird am 25. Januar durchgeführt.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Zuge der A95 ab AS Kreuzhof in Richtung stadteinwärts einzustellen.
Dieser Text stellt keine Meinungsäußerung des VCD dar, sondern ist ein Zitat aus der Münchner Rathaus-Umschau vom 17. Januar 2000. Bei der Stadt München sind ältere Ausgaben ab dem 20. Dezember 1999 als PDF-Dateien erhältlich. Die wichtigeren Meldungen archivieren auch die Haidhauser Nachrichten (wie bei der Stadt nicht ganz lückenlos, aber im HTML-Format und mit Suchfunktion).