Baureferat in eigener Sache: Bürgersteige bleiben
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(11.1.2000) Zum Artikel in der Abendzeitung vom 8./9. Januar stellt das Baureferat fest:
Die Stadt plant keine Änderung der Benutzung von Gehsteigen durch Gewerbetreibende. Die Beschränkung auf Obst, Gemüse und Südfrüchte, Blumen, Presseerzeugnisse, Postkarten, Bücher sowie kunstgewerbliche Gegenstände gilt seit Jahren. Seit dem Beschluss des Stadtrates vom 13. Mai 1998 darf die Verwaltung darüber hinaus in Ausnahmefällen weitere Warenausstellungen zulassen, wenn der Fußgängerverkehr nicht behindert wird. Diese Ausnahmen werden in städtebaulich besonders sensiblen Straßen nicht erteilt. Dazu zählt auch der ensemblegeschützte Bereich, innerhalb dessen die Thierschstraße 42 liegt.
Diese Liberalisierung war allerdings nicht unumstritten. Auch der Einzelhandelsverband war seinerzeit der Ansicht, dass Warenausstellungen in gut gestalteten Schaufenstern Warenstellagen auf der Straße vorzuziehen seien.
Der Beschluss des Stadtrates vom 13.
Mai 1998 brachte gerade keine neuen Restriktionen, sondern kommt den Gewerbetreibenden im Gegenteil weiter entgegen.
Dieser Text stellt keine Meinungsäußerung des VCD dar, sondern ist ein Zitat aus der Münchner Rathaus-Umschau vom 11. Januar 2000. Bei der Stadt München sind ältere Ausgaben ab dem 20. Dezember 1999 als PDF-Dateien erhältlich. Die wichtigeren Meldungen archivieren auch die Haidhauser Nachrichten (wie bei der Stadt nicht ganz lückenlos, aber im HTML-Format und
mit Suchfunktion).