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Verkehrserziehung durch tückische Kante
Unter einer Bundesstraße in Stade verliefen ein Radweg und ein Fußweg, voneinander abgeteilt durch eine 5-10 cm hohe Trennkante. Gegen diese nur im Bereich des Tunnels vorhandene Kante stieß an einem Septemberabend eine Radfahrerin und kam zu Fall.
Das Oberlandesgericht Celle verneinte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Trennung von Fuß- und Radweg durch eine Kante, die Radfahrer von einem Ausweichen auf den Gehweg abhalte, sei nicht zu beanstanden. Auch durch bauliche Maßnahmen dürfe der Anreiz vermindert werden, den Fußwegteil zu befahren. Dafür seien rein optische Trennungen wenig geeignet, wie nicht selten zu beobachtende rücksichtslose Verhaltensweisen eines Teils der Radfahrer gegenüber Fußgängern zeigten. Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen die Gemeinde ergreifen solle, komme es nicht darauf an, das jeweilige Optimum zu erreichen; ausreichend sei es, wenn eine vertretbare Abwägung getroffen werde.
Unerheblich sei die nachträgliche Veränderung der Unfallstelle. Die spätere Beseitigung der Kante habe zwar für Radfahrer eine Abschwächung der Sturzgefahr bei eigenem Fehlverhalten bewirkt, zusätzlich aber das Risiko für Fußgänger in Folge eines problemlosen Überfahrens der Trennlinie erhöht.
Die Tatsache, dass die Kante erst innerhalb des Tunnels begann, habe die Radfahrerin nicht überraschen dürfen. Geh- und Radweg seien nämlich schon vorher im Streckenverlauf - wenn auch niveaugleich - getrennt gewesen. Sie habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass die Trennung von Rad- und Gehweg kontinuierlich in derselben baulichen Weise fortgeführt würde, sondern musste sich darauf einrichten, dass ein Wechsel eintreten könne.
Das Gericht wollte der Klägerin nicht einmal das Fahren am äußersten rechten Rand des Radwegs zugestehen, an dem eine Berührung mit der bis zu 10 cm hohen Kante leicht möglich war. Begründung: "Zu einem Sturz konnte es nur kommen, wenn die Räder die Kante berührten, dabei aber Lenker und weitere Radteile bereits unerlaubt in den Gehwegteil hineinragten." (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001, 9 U 190/00, NZV 2001, 346)
Rechtsanwalt Roland Huhn
ADFC-Rechtsreferent
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